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Freizügigkeit

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Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu wohnen, so lautet das europäische Bürgerrecht der „Freizügigkeit". Primäre Grundlage der Freizügigkeit sind die Art. 45 - 48 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union).
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