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EU

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Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu wohnen, so lautet das europäische Bürgerrecht der „Freizügigkeit" und damit das wohl wichtigste Recht, das der einzelne Bürger aus dem EU-Recht herleiten kann. Für Arbeitnehmer (m/w) besteht diese Freiheit seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957.
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