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Teilzeit- und Befristungsgesetz

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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1 „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern (m/w) zu verhindern". Das Gesetz setzt die EG-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die EG-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge in nationales Recht um.
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