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AÜG

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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist ein 1972 entstandenes Gesetz, dass die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (m/w) regelt. Das AÜG stellt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unter einen so genannten Erlaubnisvorbehalt, d. h. der Verleiher benötigt für seine Tätigkeit die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
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