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Dreiecksverhältnis

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Als Dreiecksverhältnis bezeichnet man das Zusammenspiel zwischen Leiharbeitnehmer (m/w), Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen innerhalb der Zeitarbeit. Es gibt einen Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer (m/w') und Zeitarbeitsunternehmen und einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen. Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers (m/w) ist immer das Zeitarbeitsunternehmen.
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