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Urlaubsgeld

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Urlaubsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer (m/w), das einen Beitrag zu den meist im Sommer anfallenden urlaubsbedingten Aufwendungen darstellt. Zu unterscheiden ist es insbesondere vom Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG, das die Weiterzahlung des gewöhnlichen Lohnes für die Zeit des Urlaubs bezeichnet. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzuwendung (Sonderleistung, Gratifikation im weiteren Sinn) und folgt grundsätzlich den allgemeinen Regeln des Rechts der Sonderzuwendungen.
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