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Arbeitsschutzgesetz

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Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) ist ein 1996 erarbeitetes Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (m/w) bei der Arbeit. In der Arbeitnehmerüberlassung übernehmen sowohl der Verleiher als auch der Entleiher Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes, um die Arbeitssicherheit des Leiharbeitnehmers (m/w) zu gewährleisten, beispielsweise über die Arbeitssicherheitsunterweisung.
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