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EGZ

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Eingliederungszuschüsse (EGZ) können Arbeitgeber für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (m/w) in Form von Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten erhalten. Entscheidend ist das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen, die einen konkreten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten. Zuständig für die Vergabe des EGZ ist die Bundesagentur für Arbeit.
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