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Auch Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing genannt - die Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (m/w) an Unternehmen. Es besteht ein dreiseitiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer (m/w), Verleih- und Entleihfirmen. Arbeitnehmerüberlassung dient der Entleihfirma vor allem zur flexiblen Personaldisposition.