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Arbeitszeitgesetz

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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (m/w) bei der Arbeitszeitgestaltung, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer (m/w) zu schützen.
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